Bußgelder drohen, wenn beim Arbeiten zu Hause entsprechende Bestimmungen nicht befolgt werden. Die Coronakriese darf kein Grund sein, die Anfiorderung der DSGVO nicht einzuhalten.
Sichere IT-Infrstruktur
Der Arbeitnehmer sollte sich mit betrieblichen Arbeitsmitteln ins Unternehmensnetzwerk einwählen können, ohne ein Sicherheitsrisiko fürs Unternhmen zu werden. daher ist es erfoderlich, dass eine sichere geschlossene VPN (Virtua Private Netzwork)-Lösung zum Einsatz kommt.
Sollten Mitarbeiter ihre Privaten Endgeräte nutzen dürfen, das die Hardwarebeschaffung für Notebooks bei gewissen modellen aktuell eine HErausforderung ist, sollte die techische mindestandorferung an den Datenschutz und die IT-Sicherheit in einem BYOD (Bring your own device)-Konzept sowie die Technische und organisatorische Maßnahmen festgehalten beschrieben sein.
Natürlich muss auch eine Dienstvereinbarung zur Nutzung von Mobiles Arbeiten an Endgeräte von beiden Parteien (Arbeitnehemr) vereinbart und unterschrieben werden. Auch die Wahrung des Datenshutzes im HomeOffice mittels einer Arbzuarbeitenden Checkliste SOLLTE umgesetzt werden.
Haben Sie weitere Technische Datenschutzfragen bezogen auf den Datenschutz im HomeOffice?, dann Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
Mit SICHERHEIT eine gute DAENSCHUTZENTSCHEIDUNG!